eBO Ausweis Voraussetzungen
Neben den unten stehenden Fragen & Antworten für eBO.connect haben wir die Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrer eID oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels in einem gesonderten Artikel über die Voraussetzungen zusammengefasst.
Diese Voraussetzungen umfassen Informationen die allgemein und nicht nur für eBO.connect bezüglich der Online-Freischaltung eines eBO-Postfachs im Justiz-System gelten. Kurzgefasst: Ihr Ausweis muss für die AusweisApp2 zur Nutzung aktiviert sein und die notwendige PIN muss Ihnen bereits vorliegen. Der Artikel zeigt zusammengefasst auf wie Sie in Vorbereitung für ein eBO-Postfach bereits vor der Bestellung und Einrichtung von eBO.connect eine Ausweisnutzung sicherstellen.
Technische Systemanforderungen für eBO.connect cloud
eBO.connect cloud ist eine Cloud-Anwendung und kann in jedem modernen Internet-Browser, egal ob lokal oder mobil, aufgerufen und genutzt werden. Zusätzlich ist sie als Progressive Web App (PWA) ausgelegt und kann als solche aus dem Browser heraus auf dem PC oder Mobilgerät abgelegt werden und verhält sich dann wie eine echte Anwendung. Die PWA Nutzung ist besonders auf mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet interessant, da sich dort die Anwendung wie eine native App verhält.
Zur Nutzung von eBO.connect cloud benötigen Sie zur Anmeldung eine LOGO-ID. Eine LOGO‑ID ist Ihr persönlicher Account, mit dem Sie auf Dienste von LOGO Datensysteme wie z. B. eBO.connect Cloud zugreifen. Der LOGO-ID Account beinhaltet Ihre Anmeldeinformationen sowie alle Kontakt- und Sicherheitsinformationen, die Sie mit den LOGO-Diensten verwenden. Alle Informationen zur LOGO-ID finden Sie auf www.logoid.de
Auf dieser Seite sammeln wir für Sie die gängigsten Fragen und Antworten zum Thema eBO.connect und dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach.
eBO.connect cloud ist eine cloudbasierte Zugangssoftware für das elektronische Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO). Ein eBO-Postfach wird Ihnen von der Justiz zur Verfügung gestellt. eBO.connect ist eine für den Zugriff auf ein solches Postfach notwendige Sofware.
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen, Bürger und Organisationen eBO.connect für den sicheren und zuverlässigen Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz einsetzen. eBO.connect richtet sich dabei insbesondere an Berufsgruppen die einen solchen ERV-Zugang beruflich benötigen. Dies sind z.B. rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Sachverständige, Rentenberater und Übersetzer.
Auf ebo-connect.de können Sie Ihre persönliche eBO.connect Lizenz bestellen. Zur dann von LOGO Datensysteme für Sie vorbereitete eBO.connect Cloud-Einrichtung können Sie sich ebenfalls direkt von ebo-connect.de anmelden.
Seit Januar 2024 sind professionelle Verfahrensbeteiligte zur passiven Nutzung eines sicheren elektronischen Übertragungswegs nach §173 ZPO verpflichtet. Betroffen sind insbesondere demnach:
- vereidigte Sachverständige & Gutachter
- Verfahrensbeistände
- Verfahrenspfleger
- Rentenberater
- Patentanwälte
- beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
- Wirtschaftsprüfer
- zertifizierte Rechtsdienstleister
Für einige Berufsgruppen, zu denen auch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gehören, ist die Nutzungspflicht noch nicht final geklärt. Es gibt hier derzeit noch keine eindeutige Auffassung. Gleichwohl fordern viele Gerichte die Nutzung auch für diese Berufsgruppe bereits ein.
Das von der Bundesregierung zur eBO-Entwicklung beauftragte Unternehmen Governikus stellt auf Nachfrage klar, dass aus Ihrer rechtlichen Betrachtung die ZPO §130a als grundlegende zivilrechtliche Verfahrensordnung eben auch das nichtprozessuale Verfahren der Betreuungsgerichte umfasst und damit Betreuerinnen und Betreuer mit großer Wahrscheinlichkeit betroffen sein werden. Wie genau, ob als Versand- oder nur Empfangsverpflichtung, wird sich durch den gegebenen Interpretationsspielraum erst im Verlauf der Rechtsprechung herausstellen.
Unabhängig einer gesetzlichen Verpflichtung löst das eBO-Postfach endlich ein seit vielen Jahren bestehendes Problem – nämlich das Fehlen eines rechtlich und datenschutztechnisch unbedenklichen digitalen Übertragungswegs zur Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Die Nutzung wird zudem in zunehmendem Maße von den Gerichten bevorzugt bzw. eingefordert und bietet darüber hinaus für die Nutzenden weitere viele Vorteile.
eBO.connect basiert auf der seit über zehn Jahren im Einsatz befindliche ERV Technologie der Firma Governikus. Governikus hat u.a. das dem ERV zugrunde liegende OSCI Protokoll vor über 20 Jahren für die Justiz entwickelt und ist seitdem ein maßgeblicher Technikpartner für den elektronischen Rechtsverkehr im Auftrag des Bundes und der Länder.
eBO und eBO.connect ist also nichts Neues sondern eine auf bewährten Technologien basierte Erweiterung der bestehenden Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr. Seit 2022 ist damit dieses sichere Netzwerk von Justiz, Behörden, Anwälten und Notaren nun auch endlich Bürgerinnen und Bürgern zugänglich.
Seit 1.1.2022 sind Gerichte, Behörden und Institutionen gesetzlich verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) anzubieten. Diese Zugänge sind auch für Nutzer eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) vollständig nutzbar.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können welche Einrichtungen bereits erreichbar sind, haben wir für Sie eine ERV Teilnehmersuche eingerichtet. Sie geben uns Ihre Suchbegriffe und erhalten dann bequem per Email die Liste der Ergebnisse. Die Ergebnisse listen die zu Ihrer Suche passenden möglichen Adressaten aus Sicht eines eBO-Postfaches.
Probieren Sie es doch einfach mal aus: Die eBO.connect ERV-Teilnehmersuche
Für die Nutzung von eBO.connect cloud benötigen Sie eine kostenpflichtige Lizenz. Die Preise und Vertragskonditionen für eBO.connect Lizenzen finden Sie in unserer Preisübersicht.
Alle eBO.connect Preise und Konditionen finden Sie direkt hier…
Jedes angebundene eBO-Postfach, d.h. jede SAFE-ID, die mit eBO.connect verwaltet werden soll, erfordert jeweils eine eBO.connect Lizenz. Alle Bürgerinnen, Bürger und Organisationen die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen möchten, benötigen je ein eigenes Postfach für das Sie bei der Einrichtung eindeutig identifiziert werden müssen.
Jede eBO.connect cloud Lizenz enthält bereits eine Anzahl von Nutzungsmöglichkeiten. Hier wird zwischen dem Eigentümer eines eBO-Postfaches und Nutzerinnen und Nutzern unterschieden.
Der Eigentümer, d.h. die Person oder Organisation die bei LOGO Datensysteme ein eBO-Postfach lizenziert hat, hat stets vollständige Zugriffs- und Nutzungsrechte in dem Umfang wie es die gewählte Lizenz bestimmt.
Zusätzlich erhält der Eigentümer eines Postfaches das Recht weitere Personen zur Nutzung seines Postfaches einzuladen. Diese als Nutzer bezeichnete Person muss keine gesonderte kostenpflichtige Lizenzvereinbarung eingehen sondern kann im Rahmen der vom Eigentümer genutzten Lizenz von diesem eingeladen werden. Wieviele Nutzerinnnen und Nutzer ein Eigentümer zu seinem Postfach hinzufügen kann, ist durch die vom Eigentümer gewählte Lizenz bestimmt.
Nein! Jede Nutzerin oder Nutzer von LOGO Cloud Diensten benötigt nur genau eine LOGO-ID um sich an unseren Cloud-Diensten anzumelden.
Je nach Konstellation werden ihr Postfach oder ihre Postfächer sowie alle Postfächer zu denen Sie als Nutzer eingeladen wurden, auf der Auswahl und Anmeldeseite angezeigt und Sie entscheiden, nachdem Sie sich mit Ihrer LOGO-ID angemeldet haben, welches Postfach Sie in dem Moment öffnen bzw. nutzen möchten.
Jede einzelne eBO-Nachricht unterliegt den justizseitigen Reglementierungen (wie z.B. aktuell 200 MB Größe).
Der Empfang von Nachrichten ist in allen Lizenzen für eBO.connect cloud unbegrenzt.
Die Größe des Cloud-Speichers ist entsprechend Ihrer gewählten eBO.connect Lizenz begrenzt. Die jeweilige Auslastung des zur Verfügung stehenden Speicherplatz für Nachrichten und deren Anhänge wird Ihnen jederzeit unten im Seitenmenü sowie im Bereich „Kontingent“ der Optionen dargestellt.
Die Ausstattung der verschiedenen Lizenzen mit Speicherplatz ist großzügig gestaltet.
Der in den eBO.connect cloud Lizenzen enthaltene Speicherplatz ist großzügig gewählt.
Wird das Speichervolumen verbraucht, werden Sie rechtzeitig vor Erreichen des maximal zulässigen benachrichtigt. Sie haben jederzeit durch Herunterladen und/oder Löschen alter Nachrichten und deren Anhänge wieder Platz zu schaffen.
Sollte der genutzte Speicherplatz deutlich das Volumen überschreiten, das der gewählten eBO.connect Lizenz entspricht, wird nach einer erneuten Benachrichtigung die Möglichkeit des Versenden von Nachrichten eingeschränkt. Der Empfang von Nachrichten bleibt dabei weiterhin uneingeschränkt.
eBO.connect ist ein echte Cloud-Anwendung und kann von jedem Endgerät mit einem Internetzugang und einem Internet-Browser aufgerufen und genutzt werden. So ist auch eine parallele Nutzung auf mehreren Endgeräten jederzeit machbar und zulässig. Beachten Sie jedoch, das die Anzahl gleichzeitiger Zugriffe sowie die Anzahl von Ihnen gleichzeitig angemeldeter Nutzer an diesem Postfach entsprechend der jeweils gebuchten Lizenz beschränkt sein kann.
Die Einrichtung Ihres neuen eBO-Postfachs erfolgt direkt durch LOGO Datensysteme nach der Bestellung. Sie erhalten nach der Bestellung und Einrichtung Ihre Zugangs- und Lizenzinformationen zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Anmeldung und Authentifizierung. Selbstverständlich steht Ihnen während des ganzen Vorgangs der LOGO Datensysteme Kundenservice mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Einrichtung benötigen Sie ein geeignetes elektronisches Identifizierungsmittel (Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder qualifiziertes elektronisches Siegel). Alternativ kann ein manueller Identifizierungsvorgang angestoßen werden. In diesem Fall ist für die Freischaltung des Postfachs jedoch der Gang zum Notar erforderlich.
In unserem Artikel über die Voraussetzungen haben wir alle notwendigen Vorbereitungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aktivierung eines eBO-Postfachs zusammengestellt.
Nein. Für die Nutzung eines Bürger- und Organisationenpostfaches z.B. mit eBO.connect ist keine weitere technische Voraussetzung ausser einem PC oder Mobilgerät mit Internetzugang notwendig.
Nachrichten im ERV System der Justiz sind bereits mit einem persönlichen Zertifikat, das Ihnen bei der Einrichtung Ihres eBO-Postfachs automatisch erstellt wird, verschlüsselt. Hierzu ist keine zusätzliche Signierkarte oder Hardware z.B. einem Lesegerät notwendig.
Die Übertragung im ERV System findet verschlüsselt statt und ist ein sicherer Übertragungsweg nach Zivilprozessordnung.
Da mit der Nutzung des eBO im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bereits eine eindeutige Identifizierung von Sender und Empfänger der übertragenen Nachricht gewährleistet ist, ist eine zusätzliche Signierung eines Dokumentes grundsätzlich nicht notwendig.
Nur bestimmte besondere Dokumente bei denen gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, d.h. die eigenhändig mit vollem Namen der Beteiligten unterschrieben werden müssen, erfordern als Ersatz einer solchen persönlichen Unterschrift eine qualifizierte Signatur.
Dies sind z.B. Dokumente wie Abtretung von Rechten, Schuldanerkenntnisse, Darlehensverträge, Bürgschaften und ähnliches.
Normale Anschreiben oder auch Anträge gehören hier nicht dazu und bedürfen keiner solcher Signatur. Hier ist die Nutzung eines sicheren Übertragungsweges (in diesem Fall des eBO) als Herkunftsnachweis ausreichend.
Die Justiz, d.h. das BMJ und die zuständigen Ministerien der Länder betreiben eine gemeinsame Website mit umfangreichen Informaitonen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV): egvp.justiz.de
Hier finden Sie auch das folgende PDF Dokument mit vielen weiteren Informationen zum eBO: Sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen
eBO.connect cloud ist eine Cloud-Anwendung und kann in jedem modernen Internet-Browser aufgerufen und genutzt werden.
Zusätzlich ist sie als Progressive Web App (PWA) ausgelegt und kann als solche aus dem Browser heraus auf dem PC oder Mobilgerät abgelegt werden und verhält sich dann wie eine echte Anwendung. Die PWA Nutzung ist besonders auf mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet interessant, da sich dort die Anwendung wie eine native App verhält.
Zur Nutzung von eBO.connect cloud benötigen Sie zur Anmeldung eine LOGO-ID. Eine LOGO‑ID ist Ihr persönlicher Account, mit dem Sie auf Dienste von LOGO Datensysteme wie z. B. eBO.connect Cloud zugreifen. Der LOGO-ID Account beinhaltet Ihre Anmeldeinformationen sowie alle Kontakt- und Sicherheitsinformationen, die Sie mit den LOGO-Diensten verwenden. Alle Informationen zur LOGO-ID finden Sie auf www.logoid.de
Ja, natürlich können Sie von Ihrem lokalen eBO.connect desktop auf das zukunftssichere Cloud-Angebot eBO.connect cloud umsteigen.
Sie bestellen einfach eine eBO.connect cloud Lizenz und geben bei der Bestellung als Ausgangslage an, das Sie von Desktop zu Cloud umsteigen. Wir beenden dann Ihren bisherigen Desktop-Vertrag zum Ende des laufenden Monats und erstellen für Sie einen neuen eBO.connect cloud-Vertrag.
Der Umstieg erfolgt in nur wenigen einfachen Schritten. Eine erneute Authentifizierung mit Personalausweis oder Notar ist dabei i.d.R. nicht notwendig. Die Schritte für einen Umzug von Desktop zu Cloud finden Sie zum Nachlesen hier…
Die Mitnahme eines eBO-Postfaches, d.h. ihrer bisherigen SAFE-ID, welches bereits bei einem anderen Anbieter von Ihnen eingerichtet wurde, ist unter bestimmten Umständen möglich.
Eine SAFE-ID ist grundsätzlich über einen eigenen privaten Schlüssel kryptografisch gesichert. Die Erstellung erfolgt über die Bundesnotarkammer sobald Sie für die Nutzung eines eBO-Postfaches authentifiziert wurden.
Voraussetzung für die Nutzung einer schon vorhandenen und bei Drittanbietern genutzten SAFE-ID ist daher entweder:
- Sie besitzen noch die P12-Datei, die Sie ursprünglich nach der Authentifizierung bei der Bundesnotarkammer, heruntergeladen haben und kennen die dazu gewählte PIN. Die ist genau der private Schlüssel der auch aktuell in Ihrem Postfach hinterlegt ist.
oder
- alternativ stellt Ihnen Ihr Anbieter über den dortigen Kundenservice die aktuell genutzte P12-Datei, d.h. Ihren persönlichen Schlüssel nebst zugehörigem PIN, zur Verfügung.
Sollten keines der beiden Fälle für Sie zutreffen, können Sie mit Unterstützung des Kundenservice Ihres alten Anbieters einen Schlüselwechsel vornehmen. Hierbei wird ein neuer Schlüssel durch die BNotK erstellt (und die neue P12 nebst neuem PIN sorgfältig aufbewahrt) und dann bei alten Anbieter ein Schlüsseltausch alte gegen neuen Schlüssel durchgeführt. Nach einem solchen Tausch entspricht ja der neu erstellte Schlüssel dem aktuellen Postfachschlüssel und Sie können den eben noch sorgfältig aufbewahrten neuen Schlüssel für die Übernahme zu eBO.connect cloud nutzen.
In jedem Fall benötigen Sie zur Übernahme ihrer vorhandenen SAFE-ID von einem anderen Anbieter in das eBO.connect cloud Postfach diese ursprüngliche P12-Datei nebst zugehörigem PIN.
Nutzerinnen und Nutzer von eBO.connect desktop benötigen ihren Schüssel für einen Umzug in die Cloud nicht. Der persönliche Schlüssel wird im Zuge der Migration von Desktop zu Cloud automatisch und verschlüsselt in Ihre eBO.connect Cloud-Instanz übertragen.
Als Eigentümer eines eBO.connect Postfaches können Sie Personen einladen ihr Postfach mit Ihnen zusammen zu nutzen. Um eingeladen zu werden müssen diese Personen nur über eine eigene LOGO-ID verfügen. Diese LOGO-ID (eine Email-Adresse) nutzt der Eigentümer des Postfaches bei der Einladung der weiteren Person zur Nutzung seines Postfaches.
Der Eingeladene erhält an seine LOGO-ID-Email eine Benachrichtigung über die Einladung und kann diese Einladung annehmen. Nach der Annahme steht ihr oder ihm das Postfach auf app.ebo-connect.de zur Nutzung zur Verfügung.
Ja, selbstverständlich. Hierzu stehen die folgenden Rechte-Möglichkeiten zur Verfügung:
- Eigentümer haben stets vollständigen und uneingeschränkten Zugriff auf ihr eigenes Postfach
- Eigentümer können Nutzer einladen und diesen Admin-Rechte zuweisen. Ein solcher Admin hat, bis auf wenige Ausnahmen, vollständige Rechte über das Postfach zu dem er eingeladen wurde und in dem er durch den Eigentümer zum Admin bestimmt wurde.
- Nutzerinnen und Nutzern kann der Eigentümer Schreib- und Lese-Zugriff auf sein Postfach gewähren. Mit Schreib/Lese-Recht können diese Nutzerinnen und Nutzer neue Nachrichten erstellen und versenden, alle empfangenen Nachrichten lesen sowie deren Anhänge öffnen und herunterladen. Einige der Einstellungsoptionen des Postfaches stehen nicht zur Verfügung und sind Eigentümer bzw. Admin vorbehalten.
- Nutzerinnen und Nutzern kann der Eigentümer Nur-Lese-Zugriff auf sein Postfach gewähren. Mit Nur-Lese-Recht können diese Nutzerinnen und Nutzer ausschließlich vorhandene Nachrichten lesen, bzw. deren Anhängen öffnen und herunterladen. Das Erstellen von neuen Nachrichten bzw. das Bearbeiten von vorhandenen Nachrichten ist nicht möglich.
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie sich mit Ihrer persönlichen LOGO-ID an app.ebo-connect.de anmelden, stehen Ihnen dort alle Postfächer zur Auswahl zur Verfügung in denen Sie entweder als Eigentümer, als Admin oder als Nutzer zugeordnet sind.
Zusätzlich werden ihnen auf dieser Auswahl auch die Postfächer zur Annahme aufgezeigt zu denen Sie eingeladen wurden jedoch die Einladung noch nicht angenommen haben.
Die Anzahl der Ihnen zur Nutzung zugeordneten Postfächer ist nicht begrenzt.
eBO.connect kann Dokumente sowohl versenden als auch abrufen. Die Nutzung eines eBO-Postfaches im ERV System der Justiz ist jedoch auf einige wenige Dokumenttypen wie PDF, TXT und JPG beschränkt.
Ja, eBO-Nachrichten die in eBO.connect cloud gelöscht werden, werden in einen Papierkorb gelegt.
Aus diesem Papierkorb kann eine Nachricht, solange diese dort dargestellt wird, wiederhergestellt werden.
Der Papierkorb kann manuell jederzeit geleert werden und damit sein Inhalt sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Gelöschte Nachrichten im Papierkorb werden jedoch nach 30 Tagen automatisch vollständig gelöscht.
Nachrichten die, nachdem sie gelöscht wurden, bereits nicht mehr im Papierkorb vorliegen, können dann nicht mehr wiederhergestellt werden.
Ein eBO Postfach im ERV System der Justiz ist grundsätzlich auf maximal 1000 Dokumente pro Nachricht und eine Gesamtgröße einer Nachricht von 200 MB beschränkt.
Zudem sind als Dokumente einer Nachricht nur die folgenden Dateitypen zulässig:
- TXT
- XML
- TIFF/JPG
Ja, eBO.connect unterstützt vollständig das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) welches von Gerichten parallel zur Zusendung einer eBO-Nachricht von Ihnen angefordert werden kann.
Mit der eEB können Sie bestätigen oder auch ablehnen, dass Sie die Nachricht inhaltlich in Empfang nehmen. Bei Nachrichten die vom Absender mit einer eEB-Anforderung versehen wurden, sehen Sie in eBO.connect ein zusätzliches Aktions-Icon mit dem Sie die notwendigen Schritte für die Abgabe einer eEB oder auch deren Ablehnung durchführen.
Bitte beachten Sie:
Die Anforderung eines eEB unter Verwendung strukturierter Daten ist nur für die Zustellung durch Gerichte oder von Anwalt zu Anwalt rechtlich geregelt, so dass das Element für die Zustellung von Behörde zu Behörde oder zwischen anderen Beteiligten nicht verwendet werden kann.
Sie können mit eBO.connect folglich kein elektronisches Empfangsbekenntnis von anderen anfordern, sondern dieses nur bei Anforderung durch ein Gericht abgeben oder alternativ ablehnen.
Die SafeID, die Sie von der Justiz bei Einrichtung Ihres eBO Postfaches erhalten ist nicht zur Angaben als Adresse geeignet und darf auch so nicht verwendet werden.
Die SafeID kann sich im Hintergrund verändern. So kann es passieren, dass Sie z.B. bei Wechsel Ihres Zertifikats eine neue SafeID zugewiesen bekommen. Aus genau diesem Grund muss beim Versenden einer ERV-Nachricht der Empfänger jedes Mal aufs neue im Teilnehmerverzeichnis gesucht und ausgewählt werden. Nur so kann sichergestellt werden, das der Versender stets das aktuell verfügbare Postfach und nicht irgendein früheres, nicht mehr aktives Postfach anschreibt.
Sie sollten daher Ihre eigene SafeID als Adressangabe nicht in Briefköpfen, auf Visitenkarten oder in anderen Adressangaben angeben. Zumal eBO Postfächer nur von Gerichte, Behörden und anderen berechtigten Institutionen aktiv angeschrieben werden können. Diese Information ist somit nicht für jeden Lesenden wirklich sinnvoll.
eBO.connect cloud ist eine echte Cloud-Anwendung und wird von LOGO Datensysteme auf Servern der Deutschen Telekom in Deutschland verarbeitet bzw. gehostet.
Die hier genutzten Telekom-Server sind nach den höchsten Sicherheitsstandards für den IT-Betrieb und den Datenschutz zertifiziert. Die dazu genutzten Verfahrensweisen werden in regelmäßigen Abständen auditiert und die Einhaltung aller Datenschutz und -sicherheitsstandards zu gewährleisten. Informationen zur Open Telekom Cloud finden Sie auch hier…
Sowohl die Datenbank mit Ihren Nachrichten wie auch die im Cloud-Speicher vorgehaltenen Anhänge der Nachrichten (Dokumente) sind mit AES256 hochverschlüsselt und mit pro Dokument wechselndem Schlüssel abgelegt. Sie erfüllen damit die höchsten Anforderungen an die Cloudnutzung vertraulicher Dokumente.
Daten wie auch Dokumente in eBO.connect cloud werden auf zwei räumlich verteilten Rechenzentren der Telekom in Deutschland gelagert und als solches im laufenden Betrieb bereits mehrfach gegen Ausfall und Verlust gesichert.
Zusätzlich erfolgt in regelmäßigen Abständen ein automatisches vollverschlüsseltes Backup aller Daten und Dokumente als sogenanntes Snapshot-Backup, das den jeweiligen Zustand zu einem Zeitpunkt einfriert und für ein mögliches Notfall-Recovery auf georedundanten, d.h. geografisch entfernten Telekom-Server ablegt.
Diese technischen Maßnahmen sind in Art und Umfang entlang der einschlägigen BSI-Empfehlungen gestaltet um sowohl maximale Erreichbarkeit wie auch Datensicherheit für den Wiederherstellungsfall sicherzugstellen.
Zusätzlich bietet die Export-Funktion in eBO.connect cloud jedem Nutzenden die Möglichkeit eigenständige Datensicherung seiner eigenen Daten, Dokumente und Einstellungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Unabhängig von der bereits im laufenden Betrieb aktiv eingesetzten Verteilung auf zwei verschiedene Rechenzentren der Deutschen Telekom, werden zusätzlich regelmäßige Snapshots, d.h. Momentaufnahmen aller Daten, Dokumente und Programmzustände vollverschlüsselt in einem weiteren geografisch abgetrennten Rechenzentrum der Deutschen Telekom vorgehalten.
Diese Snapshots dienen in einem Worst-Case-Szenario zur kurzfristigen Wiederherstellung der Funktionen von eBO.connect sowie der Wiederherstellung aller gespeicherten Daten, Dokumente und Einstellungen.
Gleichwohl bietet eBO.connect auch eigene Export-Funktionen mit dem jeder Postfach-Nutzende Sicherungen des Inhalts seines eigenen Postfach auch unabhängig von den dienstseitigen Vorsorgemaßnahmen für den Wiederherstellungsfall.
Der gesamte Zugriff auf eBO.connect cloud ist mit einer Anmeldung über eine persönliche LOGO-ID verbunden. Diese basiert auf dem OAUTH2-Verfahren und wird mittels 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) abgesichert.
Zur Anmeldung mit der LOGO-ID benötigen Sie daher stets ihre LOGO-ID, d.h. die dafür genutzte Email, das gewählte Passwort und einen 2FA-Token der Ihnen über die von Ihnen konfigurierte 2FA-Quelle zur Verfügung gestellt wird.
Wir empfehlen direkt nach der Einrichtung Ihrer LOGO-ID in der Kontenverwaltung der LOGO-ID auf www.logoid.de die 2FA-Quelle von Email direkt auf eine Authenticator-App umzustellen. Derartige Apps stehen in den App-Stores für Apple wie auch für Android-basierte Geräte zur Verfügung. Alternativ können auch Passwort-Safes, Digitale Schlüsselbünde u.ä. Software diese Funktion bereits integriert haben.
LOGO-ID erlaubt es Ihnen zudem mehrere 2FA-Quellen mit getrenntem Schlüssel einzurichten. Damit können Sie auch auf mehreren mobilen Geräten parallel und ohne Kompromittierung durch Verwendung desselben Schüssels diese Geräte als zweiten Faktor für die Anmeldung mittels LOGO-ID nutzen.
„Mein Justizpostfach“ richtet sich im funktionellen Umfang an Bürgerinnen und Bürger die gelegentlich im elektronischen Rechtsverkehr gesichert an Justiz und Behörden Dokumente versenden wollen. Professionelle Verfahrensbeteiligte benötigen jedoch weitere Funktionen um effizient bei Bedarf auch eine Vielzahl von Nachrichten und auch in Vertretung für Dritte zu versenden. Die Nutzung von „Mein Justizpostfach“ durch professionelle Verfahrensbeteiligte wie z.B. Betreuerinnen und Betreuer, ist in deren Berufsalltag daher nur mit erheblichem sich wiederholenden manuellem Mehraufwand verbunden und daher kaum sinnvoll.
Nein, „Mein Justizpostfach“ ist ausschließlich für die Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger konzipiert.
Eine Verwendung zusammen mit Fachsoftwares z.B. über API oder andere Schnittstellen ist nicht vorgesehen. Eine automatische Übertragung von Adressdaten oder Dokumenten von der Fachsoftware in das Portal und zurück ist nicht möglich.
Nein, „Mein Justizpostfach“ beruht auf einer Anmeldung mit einer Bund-ID.
Natürliche Personen können die BundID wie auch bei der Einrichtung eines eBO-Postfachs mit dem elektronischen Personalausweis. Im Unterschied zu eBO ist bei der Registrierung einer Bund-ID jedoch KEINE Änderung der im Personalausweis hinterlegten persönlichen privaten Meldeadresse vorgesehen. Eine Umschreibung der Bund-ID auf eine Büroadresse ist nicht möglich. Ihre private Wohnanschrift ist somit öffentlich einsehbar.
Das Portal „Mein Justizpostfach“ ist für die gelegentliche Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger konzipiert und ausgelegt. Eine effiziente Nutzung durch professionelle Verfahrensbeteiligte wie Betreuerinnen und Betreuer war nicht Entwicklungsziel von „Mein Justizpostfach“. Entsprechend entstehen Einschränkungen in der Nutzung insbesondere bei der wiederholten Nutzung oder bei einer höheren Anzahl zu versendender Dokumente auf.
So müssen Dokumente im Upload stets bereits im Ursprung der exakten vom ERV-System erwartetem Format und Namensgebung vorliegen. Eine entsprechende Anpassung muss stets manuell und für jede Datei einzeln erfolgen. Für Up- und Download muss für jede Datei einzeln das offizielle Zertifikat händisch in das Portal hochgeladen werden.
Eine Übertragung von Dokumenten und Adressdaten müssen stets händisch und Schritt für Schritt erfolgen.
Eine Anmeldung am „Mein Justizpostfach“-Portal muss bei jeder Anmeldung mit der AusweissApp2, dem Personalausweis und der zugehörigen Ausweis-Pin erfolgen. Bei einem eBO-Postfach erfolgt dieser Aufwand nur einmalig bei der Registrierung des eigenen Postfachs.
Die DE-Mail ist zum Sommer 2024 abgekündigt und wird danach nicht mehr weiterbetrieben.
Nutzen Sie bereits ein DE-Mail-Postfach können Sie dieses bis zum Sommer 2024 weiternutzen. Weiterhin ist dabei je nach gewähltem Anbieter jede gesendete DE-Mail pro Versendung einzeln kostenpflichtig. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Umstieg auf anderes ERV-System wie z.B. eBO.
Die Nutzung von eBO.connect ist nicht in BdB at work Mietverträgen inbegriffen.
eBO.connect lässt sich unabhängig von der Verwendung von BdB at work oder einer anderen Fachsoftware einsetzen. Allerdings arbeitet eBO.connect perfekt mit BdB at work zusammen. So bietet die gemeinsame Nutzung von BdB at work und eBO.connect für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zusätzliche Vorteile.
Bei der gemeinsamen Verwendung von eBO.connect mit BdB at work, können Sie sowohl in BdB at work erstellte und abgelegte Dokumente direkt über eBO.connect verschicken, als auch in eBO.connect eingegangene Dokumente unmittelbar der richtigen Klientenablage in BdB at work zuordnen.