Seit 1.1.2022 sind Gerichte, Behörden und Anstalten des Öffentlichen Rechts verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten und Anträge und Schreiben an diesen Zugängen entgegenzunehmen und zu bearbeiten als ob diese über die bekannten Post- und Faxwege eingegangen wären.
Mit der Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) haben nun auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit diesen Zeit und Geld-sparenden Weg der Dokumentübermittlung zu nutzen.
Manche Interessenten sind jedoch noch unsicher ob „ihre“ Gerichte oder Behörden denn schon überhaupt dieser gesetzlichen Vorgabe gefolgt sind.
Wir machen es Ihnen einfach. Tragen Sie im unten stehenden Formular einfach einen Suchbegriff ein mit dem Sie das gesuchte Gericht oder die Behörde finden wollen, ergänzen Ihre Email-Adresse und wir schicken Ihnen automatisch die Liste der dazu passenden Teilnehmer im elektronischen Rechtsverkehr.