eBO.connect arbeitet jetzt mit neuester Technologie in der Cloud. Damit wird der Versand und Empfang von eBO-Nachrichten noch einfacher und schneller in der Handhabung.
eBO.connect in der Cloud – Was bedeutet das?
- eBO.connect kann alles wie bisher – und noch mehr!
- eBO.connect kann ab sofort über alle webfähigen Geräte genutzt werden
- Egal ob PC, Mac, Tablet oder Smartphone
Es werden keine stationären Installationen und Kapazitäten mehr benötigt. Arbeiten in Teams und Organisationen wird mit unserem neuen eBO.connect noch einfacher und flexibler.
eBO.connect ist der einfache cloud-basierte Zugang zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Ein persönliches eBO-Postfach bietet Ihnen einen direkten, sicheren und verschlüsselten Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Anwälten, Notaren, Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z.B. Renten- und Krankenkassen.
eBO.connect kann jeder in seinem geschäftlichem Umfeld nutzen. Egal welcher Berufsgruppe Sie angehören, mit eBO.connect erhalten Sie bequem und sicher Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr und direkten Zugang zu Ihrem elektronischen Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO).
Gerichte sowie Anwälte und Notare sind seit Jahren zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfaches zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verpflichtet.
Seit Januar 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für alle Berufsgruppen verpflichtend die als „professionelle Verfahrensbeteiligte“ im Rechtsverkehr kommunizieren. Mit Einführung des eBO-Postfaches sind aber nicht nur die dazu Verpflichteten sondern auch alle Personen, Firmen und Organisationen in der Lage sicher und verschlüsselt am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Gehören Sie nicht zu den professionellen Verfahrensbeteiligten, ist die Teilnahme freiwillig.
Egal ob verpflichtet oder freiwillig, bietet Ihnen die Teilnahme am ERV gleichermaßen eine schnelle, sichere und kostensparende Möglichkeit im Rechtsverkehr zu kommunizieren.
Seit 1.1.2022 sind alle Gerichte, Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten. Mit eBO ist dieser Zugang auch für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar.
Damit Sie auch ohne ein installiertes eBO.connect schon einmal schauen können welche Gerichte, Behörden und Institutionen bereits erreichbar sind, haben wir für Sie eine ERV Teilnehmersuche eingerichtet. Sie erhalten bei der Suche exakt dieselben Ergebnisse wie bei einer Adressaten-Suche direkt aus einem eingerichteten eBO-Postfach.