Schritt für Schrittzum persönlichen eBO Postfach

Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen in dieser Übersicht die einzelnen Positionen auf dem Weg zu Ihrem persönlichen eBO Postfach mit eBO.connect.

Elektronischer Personalausweis

Im Verlauf der Einrichtung eines eBO müssen Sie sich als natürliche Person online mit der elektronischen Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrer eID oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitel authentifizieren. Stellen Sie sicher, das die entsprechende Funktion Ihres Ausweisdokumentes aktiviert ist und Sie über die entsprechende PIN und PUK verfügen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag Voraussetzungen für ein eBO-Postfach

Vereine und Organisationen als juristische Personen benötigen dies nicht, da ihre Authentifizierung nur mittels Notar durch eine vertretungsberechtigte Person durchgeführt wird.

AusweisApp2

Mit der AusweisApp2 und Ihrem elektronischen Personalausweis weisen Sie sich online während des Registrierungsprozesses gegenüber dem Justizsystem aus.

Download, Erläuterungen und umfangreiche Information für die AusweisApp2 finden Sie direkt auf ausweisapp.bund.de

Die AusweissApp2 muss auf dem PC eingerichtet werden, mit dem Sie den Registrierungsprozess durchführen möchten. Das eigentliche Auslesen Ihres Ausweises erfolgt dabei entweder mit einem passenden Kartenlesegerät oder einem NFC-kompatiblen Smartphone bzw. Tablet. Bei der Nutzung von Smartphone oder Tablet muss zusätzlich zur Installation der AusweissApp2 auf Ihrem PC auch auf dem Smartphone oder Tablet die AusweisApp2 installiert werden.

Das Smartphone bzw. das Tablet übernimmt dabei die Rolle des Kartenlesegerätes. Kompatible Smartphones und Tablets finden Sie in der umfangreichen Liste kompatibler Geräte auf der Webseite der AusweisApp2.

eBO.connect Vertragsunterlagen

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie vom LOGO Kundenservice alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag. Stellen Sie sicher, das Sie jetzt Zugriff auf die dort enthaltene PDF mit Ihren Zugangsdaten haben.

Unterstützung gesucht?

Wenn Sie die Schritte 1-3 erfolgreich durchlaufen haben, d.h. Personalausweis für natürliche Personen vorliegt, AusweisApp2 auf PC und Smartphone/Tablet installiert ist und Sie Ihre Unterlagen per Mail vom LOGO Kundenservice erhalten haben, haben Sie es schon fast geschafft.

Wenn Sie möchten, können Sie jetzt mit dem LOGO Kundenservice in Verbindung treten um die nachfolgenden Schritte gemeinsam zu durchlaufen. Selbstverständlich können Sie die folgenden Schritte aber auch selbstständig durchführen. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, steht Ihnen der LOGO Kundenservice weiterhin jederzeit zur Verfügung.

LOGO-ID einrichten

Für die Nutzung von LOGO Cloud-Diensten wie eBO.connect cloud benötigt jeder Nutzer und jede Nutzerin eine eigene persönliche LOGO-ID. Dies ist eine zentrale Anmeldung für alle Cloud-Diensten von LOGO Datensysteme. Falls Sie noch keine eigene LOGO-ID haben, können Sie sich diese jederzeit kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen erstellen. Informationen und Anmelde- und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie direkt auf: www.logoid.de

eBO Online-Registrierung

Jetzt müssen Sie sich noch gegenüber der Justizverwaltung mit Ihrem neuen eBO-Postfach authentifizieren.

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die Vorgehensweise. Für eine umfassende Anleitung finden Sie unseren Hilfebeitrag zum Online-Registrierungsprozess in unseren Hilfethemen.

Zur Authentifizierung im Online-Registrierungsprozess nehmen Sie aus der PDF Ihre SafeID als Benutzername , sowie das SafeID Kennwort und melden sich  mit beiden Informationen auf der Online-Plattform für die SafeID Einrichtung an: https://safe.safe-justiz.de/ebo-registrierung/#/login

Je nachdem ob Sie sich als natürlich Person per Personalausweis oder als juristische Person ausweisen wollen, folgen Sie nun den dortigen Anweisungen.

Juristische Personen füllen manuell alle Informationen über den Namen der Organisation, Anschrift usw. aus. Anschließend erhalten Sie eine PDF zum Download, mit der Sie sich dann bei einem Notar Ihres Vertrauens zur Aktivierung Ihres eBO-Postfachs melden.

Aktueller Hinweis: Die Bundesnotarkammer scheint aktuell noch nicht alle ihre Mitglieder hinsichtlich der neuen Aufgaben informiert zu haben. Fragen Sie Notare frühzeitig nach der Möglichkeit einer eBO-Authentifizierung/Aktivierung um sicherzustellen, dass Sie Zugriff auf einen Notar haben, der die Authentifizierung auch tatsächlich durchführen kann.

Natürliche Personen können mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion und der AusweisApp2 Ihren Personalausweis direkt als Identitätsbeleg nutzen. Hierbei werden  Name und offizielle Anschrift aus dem Ausweis ausgelesen.

Abweichende Büroadresse für natürliche Personen

Wenn Sie als Betreuer/in im öffentlich durchsuchbaren SafeID/Postfach-Verzeichnis nicht ihre private Anschrift veröffentlichen möchten, können Sie im Laufe der Online-Registrierung eine abweichende Anschrift angeben. In diesem Fall wird Ihnen im Anschluss ein PIN Brief per Post an die neue von Ihnen manuell angegebene Anschrift zugeschickt. Mit der darin enthaltenen PIN können Sie, nachdem Sie sich wieder im Onlineportal der eBO-Registrierung eingeloggt haben, ihr Postfach später final aktivieren.

Aber Achtung! Sie dürfen nur die Anschrift, also nicht Ihren Vor- und Nachnamen, ändern. Aktuell darf nun auch der „Organisationszusatz“ geändert bzw. gefüllt werden. Dieser Wert dient dann bei der Versendung des PIN Brief als 2. Adresszeile. Ihr PIN Brief wird also mit Vorname, Nachname, „Organisationszusatz“, Straße, PLZ und Ort adressiert. Mit dieser „Adressierung“ muss der Brief zugestellt werden können.

Benötigen Sie unabdingbar eine von Ihren Ausweisunterlagen abweichende Änderung des Vor- und/oder Nachnamens, müssen Sie die manuelle Erfassung durchführen. Durch die Änderung von Vor- und/oder Nachnamen erhalten Sie am Ende keine Möglichkeit für einen einfachen PIN Brief, sondern müssen mit einem Ausdruck der dann hierzu erstellten PDF zu einem Notar gehen. Sie sind dann den Voraussetzungen für juristische Personen unterworfen. Es obliegt zudem dem Notar ob er Sie unter diesen Umständen „beglaubigt“ und Ihr Postfach aktiviert. Besprechen Sie in diesen Fällen Ihr Vorhaben zuvor mit Ihrem Notar und dem LOGO Kundenservice.

Ist die Vor- und/oder Nachnamensänderung (z.B. durch Heirat) auch in Ihren Ausweisunterlagen vorhanden, können Sie, wie bereits zuvor bei der Ersteinrichtung, erneut mit ihrem dann aktuellen elektronischen Ausweis unter Zuhilfenahme der AusweisApp2 ihre Postfach-Informationen online aktualisieren. Sie durchlaufen den Registrierungsprozess wie bei der Erstanmeldung dann einfach erneut.

Persönliches eBO Zertifikat integrieren

In der Online Registrierung authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Ausweis als Inhaber Ihres neuen persönlichen eBO Postfachs. Sind alle dortigen Schritte der Registrierung abgeschlossen, erstellen Sie abschließend auf den Seiten der Bundesnotarkammer ein eigenes Zertifikat für Ihr eBO Postfach.

Dieses Zertifikat laden Sie herunter und installieren dies ebenfalls in eBO.connect. Sie melden sich dazu direkt auf Ihrem bereits eingerichteten Postfach unter app.ebo-connect.de an und folgen den dortigen Hinweisen zur Installation des neuen Zertifikats.

Geschafft! Sie haben Ihr eBO.connect und ihr persönliches eBO Postfach erfolgreich eingerichtet und können nun Nachrichten im elektronische Rechtsverkehr empfangen und versenden.