eBO Ausweis Voraussetzungen
Neben den unten stehenden Fragen & Antworten für eBO.connect haben wir die Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrer eID oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels in einem gesonderten Artikel über die Voraussetzungen zusammengefasst.
Diese Voraussetzungen umfassen Informationen die allgemein und nicht nur für eBO.connect bezüglich der Online-Freischaltung eines eBO-Postfachs im Justiz-System gelten. Kurzgefasst: Ihr Ausweis muss für die AusweisApp2 zur Nutzung aktiviert sein und die notwendige PIN muss Ihnen bereits vorliegen. Der Artikel zeigt zusammengefasst auf wie Sie in Vorbereitung für ein eBO-Postfach bereits vor der Bestellung und Einrichtung von eBO.connect eine Ausweisnutzung sicherstellen.
Technische Systemanforderungen für eBO.connect
eBO.connect ist eine 64bit Windows Software und benötigt dabei eine Mindestausstattung von 4GB RAM und einen Internetanschluss. Als Speicherplatz sollte mind. 1 GB Festplattenkapazität frei sein. Mit wachsender Anzahl empfangener und versendeter Dokumente erhöht sich dieser Platzbedarf entsprechend.
Für den Einsatz von eBO.connect setzen wir eine offiziell von Microsoft noch nicht abgekündigte Windows Version voraus. Dies bedeutet, das derzeit Windows 10 mit aktuellsten Updates die minimale Voraussetzung für den Einsatz darstellt. Support für den Einsatz auf älteren Windows-Versionen kann nicht umfassend gewährleistet werden. Wir empfehlen den Einsatz eines aktuellen Windows 10 oder Windows 11.
Der Einsatz auf Apple MacOS ist nicht möglich und wird auch nicht unterstützt.
eBO.connect ist nicht auf 32bit Windows lauffähig und benötigt für die in eBO.connect enthaltene ERV-Software unabdingbar eine 64bit Windows Installation. Da 64bit seit vielen Jahren die von Microsoft offiziell empfohlene Installationsart ist, sind aktuelle Windows-Installationen in der Regel bereits voll kompatibel.
Auf dieser Seite sammeln wir für Sie die gängigsten Fragen und Antworten zum Thema eBO.connect und dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach.
eBO.connect ist eine Zugangssoftware für das elektronische Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO). Ein eBO-Postfach wird Ihnen von der Justiz zur Verfügung gestellt. eBO.connect ist eine für den Zugriff auf ein solches Postfach notwendige Sofware.
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen, Bürger und Organisationen eBO.connect für den sicheren und zuverlässigen Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz einsetzen. eBO.connect richtet sich insbesondere an Berufsgruppen die einen solchen ERV-Zugang beruflich benötigen. Dies sind z.B. rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Sachverständige, Rentenberater und Übersetzer.
Auf ebo.betreuung.de können Sie Ihre persönliche eBO.connect Lizenz bestellen und die eBO.connect Installationsdatei herunterladen.
Seit Januar 2024 sind professionelle Verfahrensbeteiligte zur passiven Nutzung eines sicheren elektronischen Übertragungswegs nach §173 ZPO verpflichtet. Betroffen sind insbesondere demnach:
- vereidigte Sachverständige & Gutachter
- Verfahrensbeistände
- Verfahrenspfleger
- Rentenberater
- Patentanwälte
- beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
- Wirtschaftsprüfer
- zertifizierte Rechtsdienstleister
Für einige Berufsgruppen, zu denen auch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gehören, ist die Nutzungspflicht noch nicht final geklärt. Es gibt hier derzeit noch keine eindeutige Auffassung. Gleichwohl fordern viele Gerichte die Nutzung auch für diese Berufsgruppe bereits ein.
Das von der Bundesregierung zur eBO-Entwicklung beauftragte Unternehmen Governikus stellt auf Nachfrage klar, dass aus Ihrer rechtlichen Betrachtung die ZPO §130a als grundlegende zivilrechtliche Verfahrensordnung eben auch das nichtprozessuale Verfahren der Betreuungsgerichte umfasst und damit Betreuerinnen und Betreuer mit großer Wahrscheinlichkeit betroffen sein werden. Wie genau, ob als Versand- oder nur Empfangsverpflichtung, wird sich durch den gegebenen Interpretationsspielraum erst im Verlauf der Rechtsprechung herausstellen.
Unabhängig einer gesetzlichen Verpflichtung löst das eBO-Postfach endlich ein seit vielen Jahren bestehendes Problem – nämlich das Fehlen eines rechtlich und datenschutztechnisch unbedenklichen digitalen Übertragungswegs zur Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Die Nutzung wir zudem in zunehmendem Maße von den Gerichten bevorzugt bzw. eingefordert und bietet darüber hinaus für die Nutzenden weitere viele Vorteile.
eBO.connect basiert auf der seit über zehn Jahren im Einsatz befindliche ERV Technologie der Firma Governikus. Governikus hat u.a. das dem ERV zugrunde liegende OSCI Protokoll vor über 20 Jahren für die Justiz entwickelt und ist seitdem ein maßgeblicher Technikpartner für den elektronischen Rechtsverkehr im Auftrag des Bundes und der Länder.
eBO und eBO.connect ist also nichts Neues sondern eine auf bewährten Technologien basierte Erweiterung der bestehenden Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr. Seit 2022 ist damit dieses sichere Netzwerk von Justiz, Behörden, Anwälten und Notaren nun auch endlich Bürgerinnen und Bürgern zugänglich.
Seit 1.1.2022 sind Gerichte, Behörden und Institutionen gesetzlich verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) anzubieten. Diese Zugänge sind auch für Nutzer eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) vollständig nutzbar.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können welche Einrichtungen bereits erreichbar sind, haben wir für Sie eine ERV Teilnehmersuche eingerichtet. Sie geben uns Ihre Suchbegriffe und erhalten dann bequem per Email die Liste der Ergebnisse. Die Ergebnisse listen die zu Ihrer Suche passenden möglichen Adressaten aus Sicht eines eBO-Postfaches.
Probieren Sie es doch einfach mal aus: Die eBO.connect ERV-Teilnehmersuche
Für den Einsatz von eBO.connect benötigen Sie eine kostenpflichtige Lizenz. Die Preise und Vertragskonditionen für eBO.connect Lizenzen finden Sie in unserer Preisübersicht.
Alle eBO.connect Preise und Konditionen finden Sie direkt hier…
Jedes angebundene eBO-Postfach, d.h. jede SAFE-ID, die mit eBO.connect verwaltet werden soll, erfordert jeweils eine eBO.connect Lizenz. Alle Bürgerinnen, Bürger und Organisationen die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen möchten, benötigen je ein eigenes Postfach für das Sie bei der Einrichtung eindeutig identifiziert werden müssen.
Sie können mit eBO.connect dasselbe eBO-Postfach auf mehreren Geräten verwalten. Pro eBO-Postfach wird jeweils nur eine eBO.connect Lizenz benötigt. Bitte beachten Sie dabei die technischen Gegebenheiten der ERV-Infrastruktur bezüglich des Abrufs von Nachrichten. So ist eine abgeholte Nachricht nur auf dem Gerät verfügbar mit dem Sie diese Nachricht abgeholt haben. Eine Nachricht verbleibt nach der Abholung nicht auf dem Serversystem sondern liegt nach dem Abruf ausschließlich auf Ihrem Computer vor.
Zusätzlich bietet Ihnen eBO.connect einen Netzwerkbetrieb mit mehren Computern in einem gemeinsamen Netzwerk.
Die Einrichtung Ihres eBO-Postfachs erfolgt gemeinsam mit unserem LOGO Kundenservice per Telefon und Fernwartung.
Für die Einrichtung benötigen Sie ein geeignetes elektronisches Identifizierungsmittel (Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder qualifiziertes elektronisches Siegel). Alternativ kann ein manueller Identifizierungsvorgang angestoßen werden. In diesem Fall ist für die Freischaltung des Postfachs jedoch der Gang zum Notar erforderlich.
In unserem Artikel über die Voraussetzungen haben wir alle notwendigen Vorbereitungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aktivierung eines eBO-Postfachs zusammengestellt.
Nein. Für die Nutzung eines Bürger- und Organisationenpostfaches z.B. mit eBO.connect ist keine weitere technische Voraussetzung ausser einem PC mit Internetzugang notwendig.
Nachrichten im ERV System der Justiz sind bereits mit einem persönlichen Zertifikat, das Ihnen bei der Einrichtung Ihres eBO-Postfachs automatisch erstellt wird, verschlüsselt. Hierzu ist keine zusätzliche Signierkarte oder Hardware z.B. einem Lesegerät notwendig.
Die Übertragung im ERV System findet verschlüsselt statt und ist ein sicherer Übertragungsweg nach Zivilprozessordnung.
Da mit der Nutzung des eBO im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bereits eine eindeutige Identifizierung von Sender und Empfänger der übertragenen Nachricht gewährleistet ist, ist eine zusätzliche Signierung eines Dokumentes grundsätzlich nicht notwendig.
Nur bestimmte besondere Dokumente bei denen gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, d.h. die eigenhändig mit vollem Namen der Beteiligten unterschrieben werden müssen, erfordern als Ersatz einer solchen persönlichen Unterschrift eine qualifizierte Signatur.
Dies sind z.B. Dokumente wie Abtretung von Rechten, Schuldanerkenntnisse, Darlehensverträge, Bürgschaften und ähnliches.
Normale Anschreiben oder auch Anträge gehören hier nicht dazu und bedürfen keiner solcher Signatur. Hier ist die Nutzung eines sicheren Übertragungsweges (in diesem Fall des eBO) als Herkunftsnachweis ausreichend.
Die Justiz, d.h. das BMJ und die zuständigen Ministerien der Länder betreiben eine gemeinsame Website mit umfangreichen Informaitonen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV): egvp.justiz.de
Hier finden Sie auch das folgende PDF Dokument mit vielen weiteren Informationen zum eBO: Sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen
eBO.connect ist eine 64bit Windows Software und benötigt dabei eine Mindestausstattung von 4GB RAM und einen Internetanschluss. Als Speicherplatz sollte mind. 1 GB Festplattenkapazität frei sein. Mit wachsender Anzahl empfangener und versendeter Dokumente erhöht sich dieser Platzbedarf entsprechend.
Für den Einsatz von eBO.connect setzen wir eine offiziell von Microsoft noch nicht abgekündigte Windows Version voraus. Dies bedeutet, das derzeit Windows 10 mit aktuellsten Updates die minimale Voraussetzung für den Einsatz darstellt. Support für den Einsatz auf älteren Windows-Versionen kann nicht umfassend gewährleistet werden. Wir empfehlen den Einsatz eines aktuellen Windows 10 oder Windows 11.
Der Einsatz auf Apple MacOS ist nicht möglich und wird auch nicht unterstützt.
eBO.connect ist nicht auf 32bit Windows lauffähig und benötigt für die in eBO.connect enthaltene ERV-Software unabdingbar eine 64bit Windows Installation. Da 64bit seit vielen Jahren die von Microsoft offiziell empfohlene Installationsart ist, sind aktuelle Windows-Installationen in der Regel bereits voll kompatibel.
eBO.connect kann Dokumente sowohl versenden als auch abrufen. Die Nutzung eines eBO-Postfaches im ERV System der Justiz ist jedoch auf einige wenige Dokumenttypen wie PDF, TXT und JPG beschränkt.
Ein eBO Postfach im ERV System der Justiz ist grundsätzlich auf maximal 1000 Dokumente pro Nachricht und eine Gesamtgröße einer Nachricht von 200 MB beschränkt.
Zudem sind als Dokumente einer Nachricht nur die folgenden Dateitypen zulässig:
- TXT
- XML
- TIFF/JPG
Ja, eBO.connect unterstützt vollständig das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) welches von Gerichten parallel zur Zusendung einer eBO-Nachricht von Ihnen angefordert werden kann.
Mit der eEB können Sie bestätigen oder auch ablehnen, dass Sie die Nachricht inhaltlich in Empfang nehmen. Bei Nachrichten die vom Absender mit einer eEB-Anforderung versehen wurden, sehen Sie in eBO.connect ein zusätzliches Aktions-Icon mit dem Sie die notwendigen Schritte für die Abgabe einer eEB oder auch deren Ablehnung durchführen.
Bitte beachten Sie:
Die Anforderung eines eEB unter Verwendung strukturierter Daten ist nur für die Zustellung durch Gerichte oder von Anwalt zu Anwalt rechtlich geregelt, so dass das Element für die Zustellung von Behörde zu Behörde oder zwischen anderen Beteiligten nicht verwendet werden kann.
Sie können mit eBO.connect folglich kein elektronisches Empfangsbekenntnis von anderen anfordern, sondern dieses nur bei Anforderung durch ein Gericht abgeben oder alternativ ablehnen.
Ja, alte Nachrichten aus Ihrem früheren EGVP Nachrichtenverlauf können integriert werden. Der LOGO Kundenservice unterstützt Sie dabei gerne. Alte aus EGVP stammende Nachrichten werden dann in eBO.connect als „Fremdnachrichten“ markiert und können auch nicht mehr weiter verarbeitet werden, da diese nicht im eBO als authentisch verifiziert werden können. Für die Vollständigkeit Ihrer Ablage ist eine Integration in eBO.connect aber trotzdem möglich.
Die SafeID, die Sie von der Justiz bei Einrichtung Ihres eBO Postfaches erhalten ist nicht zur Angaben als Adresse geeignet und darf auch so nicht verwendet werden.
Die SafeID kann sich im Hintergrund verändern. So kann es passieren, dass Sie z.B. bei Wechsel Ihres Zertifikats eine neue SafeID zugewiesen bekommen. Aus genau diesem Grund muss beim Versenden einer ERV-Nachricht der Empfänger jedes Mal aufs neue im Teilnehmerverzeichnis gesucht und ausgewählt werden. Nur so kann sichergestellt werden, das der Versendet stets das aktuell verfügbare Postfach und nicht irgendein früheres, nicht mehr aktives Postfach anschreibt.
Sie sollten daher niemals Ihre eigene SafeID als Adressangabe in Briefköpfen, auf Visitenkarten oder in anderen Adressangaben angeben. Zumal eBO Postfächer nur von Gerichte, Behörden und anderen berechtigten Institutionen aktiv angeschrieben werden können. Diese Information ist somit nicht für jeden Lesenden wirklich sinnvoll.
„Mein Justizpostfach“ richtet sich im funktionellen Umfang an Bürgerinnen und Bürger die gelegentlich im elektronischen Rechtsverkehr gesichert an Justiz und Behörden Dokumente versenden wollen. Professionelle Verfahrensbeteiligte benötigen jedoch weitere Funktionen um effizient bei Bedarf auch eine Vielzahl von Nachrichten und auch in Vertretung für Dritte zu versenden. Die Nutzung von „Mein Justizpostfach“ durch Betreuerinnen und Betreuer in deren Berufsalltag ist daher nur mit erheblichem sich wiederholenden manuellem Mehraufwand verbunden.
Nein, „Mein Justizpostfach“ ist ausschließlich für die Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger konzipiert.
Eine Verwendung zusammen mit Fachsoftwares z.B. über API oder andere Schnittstellen ist nicht vorgesehen. Eine automatische Übertragung von Adressdaten oder Dokumenten von der Fachsoftware in das Portal und zurück ist nicht möglich.
Nein, „Mein Justizpostfach“ beruht auf einer Anmeldung mit einer Bund-ID.
Natürliche Personen können die BundID wie auch bei der Einrichtung eines eBO-Postfachs mit dem elektronischen Personalausweis. Im Unterschied zu eBO ist bei der Registrierung einer Bund-ID jedoch KEINE Änderung der im Personalausweis hinterlegten persönlichen privaten Meldeadresse vorgesehen. Eine Umschreibung der Bund-ID auf eine Büroadresse ist nicht möglich. Ihre private Wohnanschrift ist somit öffentlich einsehbar.
Das Portal „Mein Justizpostfach“ ist für die gelegentliche Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger konzipiert und ausgelegt. Eine effiziente Nutzung durch professionelle Verfahrensbeteiligte wie Betreuerinnen und Betreuer war nicht Entwicklungsziel von „Mein Justizpostfach“. Entsprechend entstehen Einschränkungen in der Nutzung insbesondere bei der wiederholten Nutzung oder bei einer höheren Anzahl zu versendender Dokumente auf.
So müssen Dokumente im Upload stets bereits im Ursprung der exakten vom ERV-System erwartetem Format und Namensgebung vorliegen. Eine entsprechende Anpassung muss stets manuell und für jede Datei einzeln erfolgen. Für Up- und Download muss für jede Datei einzeln das offizielle Zertifikat händisch in das Portal hochgeladen werden.
Eine Übertragung von Dokumenten und Adressdaten müssen stets händisch und Schritt für Schritt erfolgen.
Eine Anmeldung am „Mein Justizpostfach“-Portal muss bei jeder Anmeldung mit der AusweissApp2, dem Personalausweis und der zugehörigen Ausweis-Pin erfolgen. Bei einem eBO-Postfach erfolgt dieser Aufwand nur einmalig bei der Registrierung des eigenen Postfachs.
Die DE-Mail ist zum Sommer 2024 abgekündigt und wird danach nicht mehr weiterbetrieben.
Nutzen Sie bereits ein DE-Mail-Postfach können Sie dieses bis zum Sommer 2024 weiternutzen. Weiterhin ist dabei je nach gewähltem Anbieter jede gesendete DE-Mail pro Versendung einzeln kostenpflichtig. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Umstieg auf anderes ERV-System wie z.B. eBO.
Die Nutzung von eBO.connect ist nicht in BdB at work Mietverträgen inbegriffen.
eBO.connect lässt sich unabhängig von der Verwendung von BdB at work oder einer anderen Fachsoftware einsetzen. Allerdings arbeitet eBO.connect perfekt mit BdB at work zusammen. So bietet die gemeinsame Nutzung von BdB at work und eBO.connect für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zusätzliche Vorteile.
Bei der gemeinsamen Verwendung von eBO.connect mit BdB at work, können Sie sowohl in BdB at work erstellte und abgelegte Dokumente direkt über eBO.connect verschicken, als auch in eBO.connect eingegangene Dokumente unmittelbar der richtigen Klientenablage in BdB at work zuordnen.