VoraussetzungenEinrichtung eines eBO Postfaches

Neben der Einrichtung Ihrer eBO.connect Cloud-Zugänge bereitet der LOGO Kundenservice für Sie, soweit Sie ein neues eBO-Postfach (SafeID) benötigen, dieses für ihre Nutzung vor. Über die Ersteinrichtung hinaus ist eine persönliche Authentifizierung von Ihnen als dem neuen Eigentümer des Postfaches notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

Der LOGO Kundenservice unterstützt Sie, falls von Ihnen gewünscht, bei dieser Authentifizierung und steht für Fragen und Informationen dabei gerne zur Verfügung.

Im folgenden Text erläutern wir Ihnen die einzelnen Bestandteile bzw. Möglichkeiten die während der Authentifizierung beim Online-Registrierungsclient der Justiz zum Tragen kommen.

Elektronischer Personalausweis oder Notar?

Da ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ein Ihnen persönlich zugeordnetes Postfach ist, wird beim Erstellprozess einmalig Ihre Identität festgestellt. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage kann dies über zwei Wege geschehen. Hierbei wird zwischen natürlichen Personen (einzelnen Betreuer/innen) und juristischen Personen (Vereine & Organisationen) unterschieden.

Natürliche Personen können sich vorrangig mit Ihrem Personalausweis und der darin enthaltenen elektronischen Ausweisfunktion mit Hilfe der AusweisApp2 direkt online authentifizieren. Alternativ steht Ihnen die Authentifizierung durch einen Notar zur Verfügung.

Juristische Personen wie Vereine & Organisationen müssen durch eine vertretungsberechtigte Person wie z.B. den Geschäftsführer oder einem vertretungsberechtigten  Vereinsvorstand durch einen Notar authentifiziert werden. Da eine Firma, ein Verein oder eine Organisation über keinen eigenen Personalausweis verfügen kann, steht Ihnen leider einzig der Weg zum Notar zur Verfügung.

Die Authentifizierung durch den Notar ist kostenpflichtig und verursacht einmalig Kosten in Höhe von ca. 50€. Diese Kosten sind nicht Bestandteil eines eBO.connect Mietvertrages.

Elektronischer Personalausweis

Als natürliche Person authentifizieren Sie sich für Ihr eBO direkt per Personalausweis. Für europäische Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, kann alternativ der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte genutzt werden. Die eID-Karte für Bürger/innen der EU und des EWR ist seit Januar 2021 als Online-Ausweis für deutsche Online-Services verfügbar.

Informationen zum elektronischen Personalausweis erhalten Sie direkt auf personausweisportal.de
Informationen zur eID erhalten Sie ebenfalls dort unter eID-Karte für EU-Bürer/innen

Wenn Sie Ihren aktuellen Personalausweis vor 2017 erhalten haben und bei der Ausstellung keine Freischaltung des enthaltenen Chips gewünscht haben, müssen Sie zur Aktivierung des Chips zu Ihrem zuständigen Bürgeramt/Meldebehörde gehen und die elektronische Ausweisfunktion aktivieren lassen. Ausweise, die nach 2017 ausgegeben wurden, sind grundsätzlich bereits aktiviert.

Bis zum 31.12.2023 war ein derart vorbereiteter Personalausweis mittels eines Online-Service (Pin-Rücksetzbrief) aktivier- bzw. reaktivierbar. Leider ist dieser Service der Einsparung durch das BMI zum Opfer gefallen. Sollten Sie also nicht oder nicht mehr über PIN/PUK Unterlagen verfügen, müssen Sie sich Ihren Personalausweis durch die zuständige lokale Behörde (Meldebehörde) aktiveren bzw. zurücksetzen lassen.

Ein solcher per PIN nutzbarer elektronischer Personalausweis oder eID ist Voraussetzung für die Einrichtung eines eBO für natürliche Personen.

AusweisApp

Damit Sie den Ihren elektronische Ausweis auslesen können und sich so online authentifizieren können, benötigen Sie die kostenlose AusweisApp2, die vom Bundesinnenministerium bereitgestellt wird.

Alle Informationen zur AusweisApp, den Download und Erklärungen wie die Einrichtung funktioniert erhalten Sie direkt auf ausweisapp.bund.de

Die AusweissApp muss auf dem PC eingerichtet werden, mit dem Sie den Registrierungsprozess durchführen möchten. Das eigentliche Auslesen Ihres Ausweises erfolgt dabei mit einem passenden Lesegerät oder einem NFC-kompatiblen Smartphone bzw. Tablet. Bei der Nutzung von Smartphone oder Tablet muss neben der Installation der AusweissApp2 auf Ihrem PC, zusätzlich auch auf dem Smartphone oder Tablet die AusweisApp installiert werden.

Das Smartphone bzw. das Tablet übernimmt dabei dann die Rolle des Kartenlesegerätes. Kompatible Smartphone und Tablets finden Sie in der umfangreichen Liste kompatibler Geräte auf der Webseite der AusweisApp.

Authentifizierung per Notar

Als juristische Person authentifizieren sich vertretungsberechtigte Personen für Ihren Verein, Ihre Organisation direkt gegenüber einem Notar.

Hierzu erhalten Sie im Zuge der Einrichtung des eBO-Postfachs eine PDF mit den Eckdaten für den Notar. Dieser schaltet nach erfolgreicher Verifizierung Ihrer Vertretungsberechtigung und aller Daten Ihr eBO-Postfach direkt über seinen eigenen Onlinezugang im eRV-System der Justiz frei. Diese Notar-Tätigkeit ist kostenpflichtig und wird direkt von Ihrem Notar gemäß der Gebührenordnung für Notare in Rechnung gestellt.

Alternativ zur kostenlosen Nutzung des elektronischen Personalausweises steht auch natürlichen Personen die Authentifizierung durch einen Notar offen. Allerdings ist auch für natürliche Personen dieser Weg mit denselben Kosten nach Gebührenordnung der Notare behaftet. Daher ist, soweit irgend möglich, natürlichen Personen die Nutzung des elektronischen Personalausweises empfohlen.